Uwe Schneider begleitet Unternehmen und öffentliche Einrichtungen seit mehr als zwei Jahrzehnten im Datenschutz- und IT-Recht. Zu seinen Mandanten zählen sowohl Anbieter als auch Anwender von Informations- und Kommunikationstechnik. Über besondere Expertise verfügt er im Hinblick auf die Digitalisierung des Gesundheitswesens (E-Health). Daneben berät er auch in anderen komplexen Technologie-Projekten sowie zum Know-how- und Geheimnisschutz. Er verbindet dabei ein fundiertes Verständnis für technische und wirtschaftliche Zusammenhänge mit juristischer Fachkenntnis. Neben seiner Anwaltstätigkeit forscht Uwe Schneider zudem als Professorial Fellow am Ferdinand-Steinbeis-Institut zu Rechtsfragen der Digitalisierung.