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Internetrecht und E-Commerce

Wir beraten Unternehmen umfassend im Bereich des Internet- und Medienrechts sowie des E-Commerce. Die rechtssichere Ausgestaltung von Webshops, E-Mail-Marketing-Tools und Internetportalen gehört dabei ebenso zu unserem Beratungsspektrum wie die Unterstützung unserer Mandanten im Zusammenhang mit innovativen Web- und App-basierten Geschäfts­modellen, z.B. im Bereich Affiliate-Marketing, Big Data, E-Payment, Wearables und Block Chains. Neben Nutzungs- und Datenschutz­bedingungen entwerfen wir auch IT-, Internet- und Social-Media Guidelines. Des Weiteren verfügen wir über umfassende Expertise und Erfahrung in domain-, marken- und anderen kennzeichen­rechtlichen Auseinandersetzungen.

Arbeitsrecht

Neben den klassischen Beratungsfeldern rund um die Einstellung von Mitarbeitern und die Trennung haben wir eine ausgewiesene Expertise im Bereich Arbeitnehmerüberlassung und beim Einsatz von Fremdarbeitskräften. Betriebliche Umstrukturierungen begleiten wir regelmäßig, insbesondere verhandeln wir für unsere Mandanten Sozialpläne.

Ein besonderer Schwerpunkt unserer Praxis liegt in der betriebsverfassungsrechtlichen Begleitung von Unternehmen. Dabei geht es uns weniger um die konfrontative Auseinandersetzung zwischen den Betriebspartnern als um einen effektiven, zielorientierten Umgang mit dem Betriebsrat zur Durchsetzung der wirtschaftlichen Interessen des Arbeitgebers.

Marken und Designs

Marken, Designs, Patente sind die „klassischen“ gewerblichen Schutzrechte. Wir bieten unseren Mandanten in diesem Bereich eine vollumfängliche Beratung: Von der Prüfung der Schutzfähigkeit, über die Anmeldung und Schutzrechtsgewährung bis hin zum Schutzrechtsmanagement – wir begleiten unsere Mandanten von Anfang an und übernehmen ihre Vertretung sowohl in außergerichtlichen und gerichtlichen als auch in behördlichen Verfahren.

Daneben unterstützen wir mit unserer Expertise bei der Lizenzierung von Schutzrechten, bei der Erstellung von Abgrenzungsvereinbarungen sowie bei der Gestaltung sonstiger Verträge, die den Erwerb oder die Nutzung von Schutzrechten zum Gegenstand haben. Bei Sachverhalten mit internationalem Bezug können wir gegebenenfalls schnell und unkompliziert auf ein weltweites Netzwerk von spezialisierten Kooperationsanwälten zurückgreifen.

Datenschutz und Datenrecht

Ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt im Bereich Datenschutz und IT-Compliance, wie z. B. bei der Ausgestaltung und Risikobewertung von Cloud Computing Modellen. Hier bieten wir Beratung zur technischen Gestaltung von IT-Systemen im Hinblick auf den Datenschutz (»privacy by design«), zum Aufbau einer betrieblichen Datenschutzorganisation, zur Prüfung der Zulässigkeit von Geschäfts­modellen sowie zu deren datenschutzkonformen Ausgestaltung beispielsweise durch entsprechende Datenschutzhinweise, Einwilligungs­erklärungen und Verträge zur Auftragsdatenverarbeitung. Auch führen wir Datenschutzaudits durch bzw. begleiten diese, unterstützen bei »data breach notifications« oder stellen externe betriebliche Datenschutzbeauftragte.

Im Bereich der IT-Compliance prüfen wir neben dem Datenschutz und Aspekten der IT-Sicherheit auch die Einhaltung sonstiger rechtlicher Vorgaben. Zu unseren Tätigkeiten zählen insoweit regelmäßig die Unterstützung beim Aufbau eines rechtlichen Lizenzmanagements, die Risikoabsicherung beim Einsatz von Open Source Software und die Begleitung bei Audits von Softwareherstellern. Im Bereich der Telekommunikation beraten wir z. B. zum Fernmeldegeheimnis, zur Vorratsdatenspeicherung und zu offenen WLANs. Die Vermeidung von Haftungsrisiken für die Geschäftsleitung durch Aufbau geeigneter interner Kontroll- und Risikomanagementsysteme runden unser Profil ab.

KI-Recht

Künstliche Intelligenz (KI) ist eine der wichtigsten Schlüsseltechnologien unserer Zeit und spielt in vielen Bereichen bereits eine entscheidende Rolle. Ob Sie Anbieter oder Anwender von KI-Technologien sind – wir unterstützen Sie umfassend bei allen rechtlichen Fragen rund um die Entwicklung und Anwendung von KI.

Unsere Beratung richtet sich sowohl an Softwarehersteller und deren Vertriebspartner als auch an Unternehmen, die KI in ihren Geschäftsprozessen einsetzen möchten. Für den rechtssicheren Einsatz von KI-Technologien sind verschiedene Rechtsbereiche relevant, darunter die am 1. August 2024 in Kraft getretene KI-Verordnung, sowie das Urheberrecht, Geschäftsgeheimnisrecht, Datenschutzrecht und Arbeitsrecht. Durch unsere langjährige Expertise in diesen angrenzenden Rechtsgebieten können wir eine umfassende Beratung zum KI-Recht anbieten. Wir beraten zur gesamten Datenwirtschaft und haben dabei das Training der KI, den Input und Output sowie die sich daraus folgende Geschäftsprozesse im Blick.

IT-Verträge

Einer unserer Beratungsschwerpunkte liegt in der Prüfung, Gestaltung und Verhandlung von IT-Verträgen aller Art. Hierzu zählen Kooperations-, Lizenz-, Vertriebs- und Pflegeverträge genauso wie klassische und agile Softwareentwicklungs- und Projektverträge. Durch die besondere Expertise unserer Anwälte sind wir im Bereich Outsourcing und Cloud Computing führend.

Da Informationstechnologien zunehmend strategische Bedeutung für unsere Mandanten bekommen, sind wir auch bei Unternehmenstransaktionen beratend tätig. Wir sind in der Lage, kurzfristig Teams zur Abdeckung von allen Fragen des Informationstechnologierechts in M&A Transaktionen und Due Diligences bereitzustellen. Mit unserem spezifischen Know-how unterstützen wir Inhouse-Teams von Unternehmen, auf M&A spezialisierte Partnerkanzleien und externe Berater.

Ein besonderer Schwerpunkt unserer Praxis liegt in der betriebsverfassungsrechtlichen Begleitung von Unternehmen. Dabei geht es uns weniger um die konfrontative Auseinandersetzung zwischen den Betriebspartnern als um einen effektiven, zielorientierten Umgang mit dem Betriebsrat zur Durchsetzung der wirtschaftlichen Interessen des Arbeitgebers.

Neben unseren Kompetenzen bei der Gestaltung und Verhandlung von komplexen Projektverträgen verfügen wir auch über vertieftes Know-how im Bereich des juristischen Projektmanagements. Dies betrifft Projekte mit IT-Schwerpunkt wie z.B. ERP-Einführungen, Softwareprojekte im Logistik-Umfeld und im Banken- und Versicherungsbereich. Wir verfügen daneben jedoch auch über Erfahrung bei Projekten im Anlagenbau und bei vergleichbaren Investitionsprojekten. Wir kennen klassische und agile Projektmethoden – und zwar nicht nur aus Büchern. Wir lesen Pflichtenhefte und sonstige Spezifikationen und sind in der Lage, diese auch zu verstehen. Wir arbeiten eng mit IT-Consultants und sonstigen fachlichen Beratern zusammen und kennen deren Sichtweise. Wir leisten unseren Beitrag, damit die Projekte unserer Mandanten erfolgreich sind.